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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter portal.svlfg.de/svlfg-apps veröffentlichte Webseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Juli 2022 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben grafische Bedienelemente eindeutige Alternativtexte etwa in der Bildvergrößerung.
  • Layoutgrafiken sind nicht durchgängig mit einem leeren Alternativtext versehen.
  • Nicht durchgängig sind visuell erkennbare Listen auch programmatisch als Listen umgesetzt, z.B. in Formularen.
  • Hervorhebungen etwa mit strong werden nicht durchgängig nur für wichtige Inhalte verwendet.
  • Datentabellen sich nicht durchgängig mit Screenreader bedienbar, z.B. auf Seiten mit Dualansicht, z.B. im Zuzahlungsrechner.
  • Nicht alle Formularfelder haben eine programmatisch ermittelbare Beschriftung.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Bei Anpassung der Textgröße (Vergrößerung) sind nicht alle Inhalte ohne horizontales Scrollen nutzbar.
  • Die Kontrastanforderungen für Bedienelemente sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Die zeitliche Begrenzung ist nicht durchgängig erkennbar.
  • Das Umgehen von Inhaltsblöcken mit assistiven Technologien ist nicht durchgängig möglich, z.B. haben nicht alle Navigationsbereiche eine sinnvolle Beschriftung.
  • Die Fokusreihenfolge, z.B. in der mobilen Ansicht, ist nicht durchgängig sinnvoll, z.B. für den Tooltip.
  • Im Fußbereich werden Links auf ein anderes Dateiformat – etwa auf eine PDF-Datei – angeboten, die im Linktext keine Information zum Dateiformat zur Verfügung stellen.
  • Es fehlen weitere Zugangswege wie Sitemap und ein hierarchisches Menü.
  • Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht durchgängig für Screenreader optimiert.
  • Nicht durchgängig haben alle Formularelemente eine Beschriftung, z.B. im Beispielrechner.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar – etwa im Zuzahlungsrechner.
  • Nicht alle Inhalte lassen sich mit Hilfe von eigenen Einstellungen im System oder Browser anpassen.

Begründung

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 06.09.2022 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Seite https://www.svlfg.de/ihr-kontakt-zu-uns?ct=424d7873a6ce8b5b.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel

Tel.: +49 (0) 556 785 - 0
Fax: +49 (0) 561 785-219118

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de