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Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreien zu lassen.

Die einzelnen Befreiungsgründe gelten für alle bei uns pflichtversicherten Personen, also für Landwirte, deren Ehegatten oder Lebenspartner sowie für die im landwirtschaftlichen Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen. Zur Fristwahrung können Sie den Antrag auf Befreiung zunächst formlos stellen, anschließend benötigen wir jedoch den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Formantrag sowie die zu den von Ihnen gemachten Angaben erforderlichen Nachweise.

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