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Prüfung der Versicherungspflicht Landwirtschaftlicher Unternehmer zur LKK/LPK und zur LAK
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist als Verbundträger zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung und Alterssicherung.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt ein Kataster, in dem alle der Berufsgenossenschaft zugehörigen Unternehmen eingetragen sind.
Für alle dort erfassten Unternehmer entsteht bei Überschreiten einer bestimmten Mindestgröße des Unternehmens grundsätzlich Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse/Pflegekasse und Alterskasse.